Gesetzlicher Anspruch auf Erholungspausen
In unserem Blog-Beitrag „Arbeitszeit oder Pause?“ hatten wir Ihnen eine Übersicht darüber gegeben, welche Tätigkeiten zur bezahlten Arbeitszeit gehören und welche nicht.
Der folgende Beitrag geht noch einmal im Detail auf den gesetzlichen Anspruch von Arbeitnehmern auf regelmäßige Arbeitspausen ein und gibt Ihnen auf dieser Basis hilfreiche Tipps, wie Sie die Erholungsphasen für Ihre Mitarbeiter noch besser organisieren können.
Wie ist der gesetzliche Anspruch auf Pausenzeiten geregelt?
Im Arbeitszeitgesetz (ArbGG) §4 sind die Ruhepausen wie folgt festgelegt:
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs und bis zu neun Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Bei mehr als neun Stunden muss mindestens eine Pause von 45 Minuten eingeräumt werden. Dabei können die Pausen in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als 6 Stunden ohne Pause dürfen Arbeitnehmer nicht arbeiten.
In Tarifverträgen können abweichende Regelungen getroffen werden, sofern diese die gesetzlichen Mindestzeiten nicht unterschreiten (ArbZG §7).
Für Minderjährige sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) längere Pausenzeiten vor. Diese sind in §11 JArbSchG geregelt: Bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden stehen ihnen 30 Minuten Ruhepause zu. 60 Minuten sind es bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.
Das Arbeitszeitgesetz soll die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer gewährleisten. Daher ist es nicht zulässig, zur Verkürzung der Arbeitszeit die Pausenzeiten an den Anfang oder das Ende der regulären Arbeitszeit zu legen, da die Ruhepausen der Erholung dienen sollen.
Was unterscheidet Ruhezeit von Pausenzeiten?
Bei Ihrer Dienstplanung müssen Sie in jedem Fall beachten, dass Ihren Mitarbeitern nach Ende der Arbeitszeit eine sogenannte ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewährt werden muss, bevor sie mit der nächsten Schicht beginnen können (ArbZG §5).
Warum sind Pausen so wichtig?
Regelmäßige Erholungsphasen sind kein Luxus, sondern notwendig, um Stress abzubauen und psychischer sowie körperlicher Erschöpfung präventiv entgegenzuwirken.
Eine Studie von Fritz, Lam & Spreitzer (2011) aus der Academy of Management Perspectives untersuchte, wie Energie-Management-Strategien am Arbeitsplatz – darunter bewusste Pausen und kurze Erholungsphasen – die subjektive Vitalität und emotionale Erschöpfung beeinflussen. Die Ergebnisse zeigten, dass gezielte Pausen die Vitalität signifikant steigern und Ermüdung nachhaltig reduzieren. Durch solche Unterbrechungen lassen sich Konzentrationsverluste abmildern und das Unfallrisiko senken, da die Aufmerksamkeit neu fokussiert wird.
Langfristig können regelmäßige Erholungspausen zur Senkung des Krankenstands beitragen, indem sie neben muskulären Beschwerden auch stressbedingten Krankheitsbildern vorbeugen. So stärkt ein strukturiertes Pausenmanagement nicht nur das körperliche und psychische Wohlbefinden, sondern fördert auch Motivation, Innovationskraft und Teamzusammenhalt.
Wie organisiert man eine gute Pause?
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber vorschreiben, wann oder in welchem Zeitrahmen die Mitarbeiter ihre Pausen nehmen, so lange er die gesetzlichen Vorgaben beachtet. Dies ist vor allem dort wichtig, wo die Arbeitsabläufe unmittelbar betroffen sind. Flexiblere Vereinbarungen können zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern jederzeit unter Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes getroffen werden.
Praxis-Tipps für eine bessere Pausenorganisation:
- Frühzeitige Planung: Berücksichtigen Sie die Pausenzeiten gleich bei der Schichtplanung oder tragen Sie sie in gemeinsame Teamkalender ein, damit Sie Engpässe oder Unterbesetzungen vermeiden.
- Spitzenzeiten berücksichtigen: Legen Sie feste Pausenzeiträume so, dass sie nicht in arbeitsintensive Phasen fallen. So können kritische Aufgaben ohne Unterbrechung abgearbeitet werden.
- Bedürfnisse mit einbeziehen: Bieten Sie – innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen – Spielraum für individuelle Pausenzeiten. So kann jeder selbst entscheiden, ob er eine lange Mittagspause machen will oder lieber später noch mal eine kurze Kaffeepause.
- Attraktives Umfeld: Richten Sie einen ansprechenden Pausenraum ein – mit bequemen Sitzgelegenheiten, einer Küche und gegebenenfalls Getränken oder einem Wasserspender.
- Klare Kommunikation: Stellen Sie sicher, dass Pausenregelungen thematisiert werden, so dass sich niemand benachteiligt fühlt. (Ein häufiger Streitpunkt: Raucherpausen.)
- Verantwortung der Vorgesetzten: Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter darin, ihre Pausenzeiten auch wirklich einzuhalten. Und vor allem: Sorgen Sie dafür, dass Mitarbeiter während ihren Pausen nicht mit Fragen zur Arbeit gestört werden.
Kurzpausen und Arbeitsunterbrechungen
Dass Mitarbeiter für natürlich Bedürfnisse wie den Toilettengang oder Trinken ihre Arbeit unterbrechen dürfen, ist allgemein unstrittig. Empfehlenswert ist es darüber hinaus, wenn Sie Ihren Mitarbeitern Kurzpausen zur Arbeitsunterbrechung erlauben, z.B. für kurze Dehnübungen bei andauernder Arbeit am Schreibtisch oder Bildschirmarbeitsplatz. Besteht am Arbeitsplatz ein Rauchverbot, ist der Arbeitgeber jedoch nicht verpflichtet, Raucherpausen in der bezahlten Arbeitszeit zu dulden.
Unser Tipp: Legen Sie eindeutige Regeln für diese Kurzpausen fest und kommunizieren Sie diese gegenüber Ihren Mitarbeitern. So vermeiden Sie Missverständnisse.
Ergänzende Tipps für aktive Mini-Pausen:
- Gezielte Übungen: Bieten Sie kurze Anleitungskarten für Dehnübungen, Augenentspannungs- und Atemtechniken an. Bereits 1–2 Minuten können Verspannungen lösen und die Konzentration steigern.
- Bewegung fördern: Erlauben Sie kleine Spaziergänge – schon ein kurzes Ründchen ums Gebäude belebt Körper und Geist.
- Gemeinsame Rituale: Wenn Sie möchten, ermuntern Sie Ihre Mitarbeiter zu gelegentlichen geführten Entspannungs- oder Achtsamkeitseinheiten (z.B. 5 Minuten Meditation), um Stress abzubauen und den Teamzusammenhalt zu stärken. Für viele Kollegen ist auch schon eine kurze Unterhaltung am Kaffeeautomaten eine belebende Arbeitsunterbrechung.
Wenn Sie mehr darüber lesen wollen, was zur bezahlten Arbeitszeit gehört und was zur unbezahlten Pausenzeit, lesen Sie unseren Artikel „Arbeitszeit oder Pause?“.
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Bildnachweis: Canva Pro
Quellen:
Arbeitszeitgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Jugendarbeitsschutzgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/
It’s the Little Things That Matter: An Examination of Knowledge Workers’ Energy Management,
by Charlotte Fritz, Chak Fu Lam, and Gretchen M. Spreitzer: https://webuser.bus.umich.edu/spreitze/Pdfs/LittleThings.pdf