Wer erinnert sich nicht gern an die Schultage, an denen der Blick aufs Thermometer wichtiger war als der Matheunterricht? Über 30 Grad? Schulbücher zu, raus ins Freibad – Hitzefrei! Leider sieht das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer etwas weniger entspannt aus: Einen Anspruch auf „Hitzefrei“ gibt es am Arbeitsplatz nicht.
Rechtlich geregelt ist die Raumtemperatur am Arbeitsplatz in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5). Danach gilt: Bis 26 °C muss der Arbeitgeber nichts unternehmen, darüber soll er Maßnahmen prüfen, um die Temperatur zu senken, ab 30 °C muss er handeln – und jenseits der 35 °C gilt der Arbeitsplatz ohne geeignete Schutzmaßnahmen als nicht mehr geeignet zum Arbeiten.
Wenn die nächste Hitzewelle kommt: Diese Maßnahmen helfen
Ganz ohne Freibad-Bonus muss es aber nicht bleiben: Die Arbeitsstättenregeln schreiben zwar kein „Hitzefrei“ vor, dafür aber wirksame Abkühlung. Dazu gehört neben der klassischen Lüftung, Ventilatoren oder Klimaanlage auch, dass Dresscodes gelockert werden sollen – soweit das möglich ist. Aber Achtung: Erforderliche Schutzkleidung darf natürlich nicht weggelassen werden, auch wenn es heiß ist.
Praktisch und oft besonders effektiv sind Maßnahmen rund um die Arbeitsorganisation:
- Arbeitszeit anpassen: Ein früherer Arbeitsbeginn oder spätere Arbeitszeiten können helfen, die größten Hitzespitzen zu umgehen.
- Mehr Pausen: Zusätzliche Erholungspausen oder kürzere Arbeitsblöcke helfen, die Belastung zu verringern.
- Überstunden abbauen: Wenn es betrieblich machbar ist, kann Hitzewetter ein guter Zeitpunkt sein, Überstunden abzubauen – so entlastet man die Belegschaft und vermeidet Leerlaufzeiten in aufgeheizten Büros.
- Homeoffice: Wer kann, darf vielleicht ins kühlere Homeoffice ausweichen – dort lässt sich die Raumtemperatur möglicherweise besser steuern.
- Wechselnde Arbeitsplätze: In Produktionsbetrieben kann es helfen, Arbeitsplätze zu rotieren, um Mitarbeiter nicht stundenlang in besonders heißen Bereichen einzusetzen.
- Teamkoordination: Vorgesetzte sollten besonders auf gefährdete Gruppen achten: Ältere Beschäftigte, Schwangere oder gesundheitlich vorbelastete Personen brauchen gegebenenfalls mehr Schutz oder eine Verlagerung der Aufgaben.
- Nicht zuletzt: Kühle Getränke sind ein nettes Extra! Arbeitgeber sollten ausreichend Wasser oder isotonische Getränke bereitstellen – und das idealerweise kostenlos.
Kein Hitzefrei, aber Hitzeschutz
Auch wenn es kein offizielles „Hitzefrei“ mehr gibt: Die Regeln zum Hitzeschutz am Arbeitsplatz sind eindeutig. Gute Planung, flexible Arbeitszeiten und ein paar durchdachte Maßnahmen machen aus der Sommerhitze zwar kein Freibad-Feeling – aber zumindest einen Arbeitsplatz, an dem man trotz hoher Temperaturen sicher und erträglich arbeiten kann.
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Quellen:
ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, ASR A3.5 "Raumtemperatur":
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-5
Bildnachweis: MEP24 Software GmbH, Canva Pro